

Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch
17.00 bis 18.00 Uhr
u. n. Vereinbarung
Unterrichtszeiten:
Montag und Mittwoch
18.00 bis 19.30 Uhr
Samstag nach Vereinbarung

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der Führerscheinantrag
Der erste Schritt ist zwar getan, wenn ihr euch bei uns zur Ausbildung angemeldet habt.
Aber ohne den amtlichen Führerscheinantrag läuft gar nichts!
Um euch im Vorfeld darüber zu infomieren, was alles benötigt wird, um den Führerschein zu beantragen, haben wir euch hier eine Liste zusammengestellt. Wir helfen euch gern beim
Antragsverfahren.
Bei Bedarf können die "Amtsbesuche" auch während der Ausbildung mit einer Fahrstunde
verbunden werden.

Was brauche ich für den Führerscheinantrag?
• ein biometrisches Passbild farbig oder schwarzweiß
• einen Sehtest, der nicht älter ist als 2 Jahre (erhältlich bei jedem Optiker)
• einen Nachweis über die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder einen DRK-Nachweis
• Entgelt für den Antrag zum Führerschein beim Landratsamt
• deinen Personalausweis bei Antragstellern unter 16 Jahren gilt die Vorlage der Geburtsurkunde,
Reisepass, Kinderausweis nur in Verbindung mit der Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
zur Vorlage bei der Führerscheinbehörde
• bei Personen unter 18 Jahren ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich
• den Antrag persönlich im Landratsamt, bei der Führerscheinbehörde abgeben:
Verkehrsbehörde Weida,
Am Schafberge 5 in 07570 Weida, Tel.: 036603/25530
Ausnahme Mofa!
Für den Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung muss kein Antrag gestellt werden. Es genügt, bei
der Prüfung ein Lichtbild, deinen Personalausweis/Pass und eine
Ausbildungsbescheinigung unserer
Fahrschule vorzulegen.
Noch detailiertere Infos zu den oben angegebenen Themen erhaltet ihr
auch direkt bei uns
in unserer Fahrschule.
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