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Die theoretische und praktische Prüfung ..

der Theorie-Vortest

Nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung darf dein Fahrlehrer dich erst dann zur Prüfung
vorstellen, wenn du ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
Deshalb geben wir dir Gelegenheit an Vorprüfungen teilzunehmen. Vertraue bitte deinem Fahrlehrer,
das spart Zeit, Geld und Ärger.


die theoretische Prüfung ..

kann erst abgelegt werden wenn:
» dein Prüfungsauftrag vorliegt
» du den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht besucht hast
» du in der Fahrschule bei einer Vorprüfung gezeigt hast, dass du prüfungsreif bist


Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.

Es lohnt sich also in jedem Fall gut auf die Prüfung vorbereitet zu sein, nicht zuletzt wegen der
zusätzlich anfallenden Kosten beim Nichtbestehen.
Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt 12 Monate gültig.


die praktische Prüfung

Stadt, Landstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen sind die Stationen der praktischen Prüfung.
Daneben müssen bestimmte "Grundfahraufgaben" z.B. Anfahren am Berg u. a., erfüllt werden.
Aber keine Sorge: Bis zum Termin deiner praktischen Prüfung werden wir dich so fit gemacht haben,
dass du ganz gelassen zum Prüftermin kommst.

Und sollte sich doch etwas Nervosität einstellen, wird der Prüfer Verständnis dafür haben.
Denn dieser hat Erfahrung im Umgang mit den Prüflingen und wird nichts Unmögliches von dir verlangen.
Fahr so, wie du es bei uns gelernt hast - ganz normal.

Immer ganz locker bleiben und konzentriert weiterfahren.

Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Der Führerschein darf jedoch erst nach Erreichen des Mindestalters ausgehändigt werden.

 

 

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