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Die theoretische Ausbildung ..

ist eine Grundvoraussetzung zur Erlangung des Führerscheins!

Die Mindestdauer der theoretischen Ausbildung ist je nach beantragter Führerscheinklasse
unterschiedlich. Für die Klasse B sind es beispielsweise 14, für die Klassen A1 und A beschränkt 16
Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Der Neueinstieg in einen laufenden Kurs ist übrigens überhaupt kein Problem, da jedes
Kapitel in sich abgeschlossen ist.
Ruft einfach an (Tel.:0 36 61/63375), sendet uns eine Mail an: » info@aro-drive.de
oder kommt einfach während unserer Öffnungszeiten in unserer Fahrschule in der Wiesenstraße
bei uns vorbei und vereinbart einen der nächstmöglichen Termine.


der theoretische Mindestunterricht

Wie viele Theoriestunden sind eigentlich vorgeschrieben?
Hier wird unterschieden zwischen Fahrschülern, die ihren ersten Führerschein machen und denen,
die eine schon vorhandene Fahrerlaubnis erweitern.

Der Theoriestoff ist unterteilt in den Grundstoff für alle Klassen (der dann für die »Erweiterer«
immer verkürzt wird) und den so genannten klassenspezifischen Stoff (bei dem es nur bei
bestimmten Klassen Verkürzungsmöglichkeiten gibt).

 Grundstoff für alle Klassen Doppelstunden zu je 90 Minuten
 • als Ersterwerber 12
 • wenn man bereits eine Fahrerlaubnis besitzt 6
 plus:
 Klassenspezifischer Stoff Doppelstunden zu je 90
 • Klasse M 2
 • Klasse A1, A 4
 • Klasse B 2
 

 

 

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